Einbacken ist die feierliche Art!

Veganes Vilet im Blätterteig aus DRYMIX 4

Zum Backen: 10–20% Bratöl mit Wasser gut verrühren und mit der Backmasse schnell vermischen!

(Auf 250 g DRYMIX, 250 ml Wasser mit ca. 30 ml Bratöl)

500 g geformte Masse im Teig einschlagen, vorher die Ränder mit etwas Wasser einpinseln.

  • einbacken 01 vilet formen

    Masse formen und im Teig einschlagen.

  • einbacken 02 teigling einfrieren

    Kann auch als Teigling eingefroren werden.

  • einbacken 03 vilet backen

    Mit Umluft bei 170°C, ca. 40–45 Minuten backen.

  • einbacken 04 vilet schneiden

    Etwas abkühlen lassen, erst dann zuschneiden!

  • einbacken 05 wellington vorbereitung

    Füllung: Klein gehacktes Gemüse mit etwas Senf und Tzatziki Dip mischen. Teigränder vor dem Einschlagen leicht mit Wasser bepinseln!

  • einbacken 06 wellington fertig

    Die veganen Vilets schmecken auch klasse im Pizzateig.

  • einbacken 07 raender vilet vorbereitung

    Schmecken natürlich auch delikat mit Füllungen.

  • einbacken 08 raender vilet fertig

    Hier das Rander-Vilet klassisch im Blätterteig.

* Kilb-Vilet bedeuten veganes Kalb-Filet und Rander-Vilet veganes Rinder-Filet!

DRYMIX 4 und DRYMIX 3

eignen sich hervorragend für vegane Cevapcici herzustellen!

  • einbacken 09 cevapcici mischen

    250 ml Wasser und 30 ml Bratöl verrühren, mit 250 g DRYMIX mischen, schnell kneten und sofort 60 g Cevapcici formen

  • einbacken 10 cevapcici backen

    Mit Umluft bei 160°C ca. 20 Minuten backen, je nach Backofen

  • einbacken 11 cevapcici drymix3

    Auf 250 g DRYMIX 3 genauso zubereiten

  • einbacken 12 cevapcici broetchen

    Cevapcici im Brötchen, ein Highlight!

Cevapcici roh im Teig einschlagen und mit Umluft auf 160° vorheizen, 35 Minuten backen!

  • einbacken 13 cevapcici roh
  • einbacken 14 cevapcici im teig
  • einbacken 15 cevapcici teig backen
  • einbacken 16 cevapcici teig fertig
  • einbacken 17 crispy vleisch blaetterteig

    Veganer Blätter-Teig verwenden!

Eingebackenes für Feinschmecker,

nicht „nur“ an Fest- und Feiertagen ein Genuss!